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Flugpaten

Als Flugpaten bezeichnet man umgangssprachlich Reisende, die während eines Fluges die "Patenschaft" für ein Tier übernehmen, damit es auf deren Namen in einer geeigneten Tiertransportbox im Frachtraum des Flugzeugs oder bei kleineren Tieren, insbesondere bei Katzen, im Passagierraum mitreisen kann. Als Flugpaten bezeichnet man umgangssprachlich Reisende, die während eines Fluges die "Patenschaft" für ein Tier übernehmen, damit es auf deren Namen in einer geeigneten Tiertransportbox im Frachtraum des Flugzeugs oder bei kleineren Tieren, insbesondere bei Katzen, im Passagierraum mitreisen kann. Die Tiere, welche im Rahmen einer Flugpatenschaft reisen, sind in der Regel bereits in ein neues zu Hause vermittelt und werden von Ihren neuen Besitzern meist bereits am Flughafen übernommen. Den Flugpaten entstehen hierbei in der Regel keine Kosten und kein besonderer Aufwand. Die notwendigen Papiere werden in der Regel von der Tierschutzorganisation im Abflugland organisiert. Auch der Check-in am Flughafen wird von der Tierschützern im Abflugland begleitet. Das einzige, was der Flugpaten leisten muss, ist die Betreuung der Katze während des Flugs.

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